Ab 01.01.2015 gilt das neue Pflegestärkungsgesetz

Ab 01.01.2017 gelten die Pflegegrade

Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige (mindestens 3) in ambulant betreuten Wohngruppen

  • Pflegegrad
  • Pflegegrad 1-5
  • Anspruch in €
  • 214

Neue Wohnformen, unter anderem Senioren-Wohngemeinschaften sowie Pflege-
Wohn-Gemeinschaften, bieten die Möglichkeit,
zusammen mit Frauen und Männern in der selben
Lebenssituation zu leben und Unterstützung zu erhalten – ohne auf Privatsphäre
und
Eigenständigkeit zu verzichten

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

  • Pflegegrad
  • Pflegegrad 1-5
  • Anspruch in €
  • 4000 pro Berechtigten Max. 16.000

Pflegehilfsmittel

  • Pflegegrad
  • Pflegegrad 1-5
  • Anspruch in €
  • 40