Ab 01.01.2015 gilt das neue Pflegestärkungsgesetz
Ab 01.01.2017 gelten die Pflegegrade
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige (mindestens 3) in ambulant betreuten Wohngruppen
- Pflegegrad
- Pflegegrad 1-5
- Anspruch in €
- 214
Neue Wohnformen, unter anderem Senioren-Wohngemeinschaften sowie Pflege-
Wohn-Gemeinschaften, bieten die Möglichkeit, zusammen mit Frauen und Männern in der selben
Lebenssituation zu leben und Unterstützung zu erhalten – ohne auf Privatsphäre und
Eigenständigkeit zu verzichten
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Pflegegrad
- Pflegegrad 1-5
- Anspruch in €
- 4000 pro Berechtigten Max. 16.000
Pflegehilfsmittel
- Pflegegrad
- Pflegegrad 1-5
- Anspruch in €
- 40